Mit Planung zum Energiesparen
Der Sanierungsfahrplan weist den Weg
Viele Wohngebäude sind in einem energetisch zu sanierenden Zustand. Doch nicht immer hilft diese Erkenntnis, sondern es gilt, um zielführend vorzugehen, einen konkreten Ablaufplan zu haben.
Der baden-württembergische Sanierungsfahrplan, eine seit dem 1. Juli 2015 geltende Regelung, soll hier den Eigentümern Handlungsanweisungen und Hilfestellung zugleich sein.
Im Rahmen einer energetischen Beurteilung des Gebäudes, durch einen Energieberater, werden die Schwachpunkte ermittelt und ein Ablaufplan, der in mehreren Stufen aufgebaut ist, erstellt. Selbst- verständlich geschieht dies in Abstimmung mit dem Eigentümer, unter Berücksichtigung dessen Vorstellungen, und im Hinblick auf möglicherweise für Finanzierungen geltenden Regelungen.
Nach Durchsprache der einzelnen Schritte und unter Berücksichtigung der sinnhaften Abfolge, entsteht dann der, quasi, amtliche Sanierungsfahrplan, der nur Hilfestellung, nicht aber zwingende Verpflichtung ist.
Im Zusammenspiel mit dem erneuerbaren Wärmegesetz Baden-Württemberg wird dieser Sanierungsfahrplan so gewertet, als würden 5 % der eingesetzten Heizenergie mit erneuerbaren Energien erzeugt.
Es ist also, insbesondere wenn die Erstellung eines Energieausweises auf Bedarfsbasis ansteht, sinnvoll, nicht nur diesen Ausweis zu erstellen sondern in Erweiterung die künftigen Sanierungsschritte mit zu planen.
Die für die Ausstellung der Energieausweise befähigten Energieberater bestätigen zudem ihre Unabhängigkeit und ihre Fachqualifikation und sind überwiegend in der Liste der Energieeffizienzexperten des Bundes gelistet. Selbst verständlich kann auch der von uns vermittelte Energieberater diese Qualifikation nachweisen und verfügt über langjährige Erfahrung.